Spätestens nach zwei jährigem Betrieb des Pflegebettes ist eine gründliche Sichtkontrolle, Funktionsprüfung und eine Stromableitprüfung nach DIN EN 62353:2015-10 durchzuführen. (Prüfprotokoll siehe Anhang 1)
Bei der Sichtkontrolle sind folgende Punkte besonders zu beachten:
Bei der Funktionsprüfung sind folgende Punkte besonders zu beachten:
Funktionsprüfungen und Stromableitprüfungen dürfen nur durch ISKO-Fachpersonal oder durch von ISKO autorisierte und geschulte Personen mit umfassender Produktkenntnis ausgeführt werden.
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